• Richtig vererben
    Norbert Grochut
    Ihr Ansprechpartner
    für Erbrecht- und Erbschaftsteuerangelegenheiten
    Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Nachricht!

Wir sind stets mit Rat und Tat für Sie da!

Bewegt Sie die Frage ob eine Schenkung unter Lebenden zweckmäßiger sein könnte als eine letztwillige Verfügung?
Oder möchten Sie wissen, ob für Sie die gesetzliche Erbfolge ausreichende ist, Ihren Nachlass zu regeln.
Sie halten sich länger im europäischen Aussland auf und wollen aber nach Deutschem Erbrecht Ihre letzwillige Vermögensnachfolge geregelt wissen.

Dann sollten Sie sich profesionelle Unterstützung besorgen. Gerne bei uns!

Kennen Sie die neue Erbrechtsverordnung?!

Für Erbfälle, die ab dem 17. 08. 2015 eintreten, gilt die zum 16. 08.2012 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung (EUErbVO Nr. 650/2012).

Kennzeichnend für die neue Verordnung sind Änderungen im anwendbaren Erbrecht sowie das Europäische Nachlasszeugnis.

Wir informieren Sie gerne.